Das Rechtsgebiet des Betreuungsrechts (ehemals Vormundschaft) ist das juristische Fundament der (Berufs)betreuungen. Ist keine Vorsorgevollmacht errichtet und der Betroffene aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage, seine Angelegenheiten selbständig zu regeln, wird ihm vom zuständigen Betreuungsgericht ein Berufsbetreuer bestellt. Dieser vertritt den Betroffenen in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen und ist dem Betreuungsgericht rechenschaftspflichtig.

Aus eigener Erfahrung kennt WOLNY die Probleme des Betreuungsrechts und steht Ihnen beratend zur Seite, wenn Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen wollen oder müssen. Wir vertreten Betroffene in ihrem eigenen Verfahren, wenn dies gewünscht ist, stellen Anträge und prüfen (haftungsrechtliche) Ansprüche gegen Betreuer.